Freiburg: PROXIMUS INVEST kauft das TRIGON
PROXIMUS INVEST, eine Tochtergesellschaft der Kölner PROXIMUS REAL ESTATE AG, hat das TRIGON in Freiburg im Breisgau für ihren Fonds „PROXIMUS Gesundheitsimmobilien Deutschland I“ erworben. Das Objekt besteht aus zwei Gebäudeteilen, die im Jahr 1991 bzw. 1994 errichtet wurden und verfügt über eine Gesamtmietfläche von knapp 5.400 m2. Es befindet sich in der Lörracher Straße 16/16a im Stadtteil St. Georgen. Über den Verkäufer und den Verkaufspreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Das TRIGON ist vollvermietet, etwa 60 Prozent der Mietflächen entfallen auf Mieter aus dem Gesundheitswesen mit einer WALT von sechs Jahren. Ankermieter sind das ambulante Rehabilitationszentrum REHA Süd, die Agentur für Arbeit sowie der Experte für berufliche Rehabilitation Salo. Zur Immobilie gehören 107 Pkw-Stellplätze. Das TRIGON liegt rund drei Kilometer vom Freiburger Stadtzentrum entfernt, der ÖPNV ist fußläufig erreichbar.
Frank Steimel, Geschäftsführer von PROXIMUS: „Mit dem TRIGON konnten wir das achte Objekt für den „PROXIMUS Gesundheitsimmobilien Deutschland I“ erwerben. Der Fonds mit einem Zielvolumen von 300 Mio. € wird planmäßig in diesem Jahr voll investiert sein.“
„Gerade haben wir die Vertriebsgenehmigung der BaFin für ein Nachfolgeprodukt erhalten. Mit dem „PROXIMUS Gesundheitsimmobilien Deutschland II“ wollen wir unsere erfolgreichen Investmentstory im Segment Gesundheitsimmobilien fortsetzen und breiter diversifizieren“, erklärt Frank Steimel weiter.
PROXIMUS wurde rechtlich und steuerlich von Jebens Mensching PartG mdB, Hamburg, technisch von Drees & Sommer beraten, die Verkäuferseite von Jones Lang LaSalle, Stuttgart, sowie rechtlich von McDermott Will & Emery, Frankfurt am Main. Der offene Immobilien Spezial-AIF „PROXIMUS Gesundheitsimmobilien Deutschland I“ befindet sich nicht im Vertrieb und ist weiteren Anlegern nicht zugänglich. Er wird durch die Service-KVG INTREAL administriert.
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Marketingmitteilung, die von PROXIMUS Invest GmbH, dem Asset-Manager des „PROXIMUS Gesundheitsimmobilien Deutschland II“ („Fonds“), verfasst wurde. Sie dient nicht der Anlagevermittlung oder Anlageberatung. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des seitens der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH („INTREAL“) verwalteten Fonds sind den jeweils gültigen Vertragsunterlagen (d. h. den Anlagebedingungen und sonstigen Vertragsdokumenten, den in dem gemäß § 307 KAGB erstellten Dokument enthaltenen Informationen sowie – bei semi-professionellen Anlegern – den etwaigen wesentlichen Anlegerinformationen) sowie dem letzten Jahresbericht zu entnehmen. Jene Dokumente sind die alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Anteilen an dem Fonds. Bitte beachten Sie diese, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Bei dem Fonds handelt es sich um einen aktiv gemanagten Fonds, der nicht in Bezug auf einen Referenzindex verwaltet wird.
Der Fonds ist ein offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB und darf nicht an Privatanleger i.S.v. § 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB vertrieben werden.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache in elektronischer Form unter https://www.intreal.com/wp-content/uploads/2021/07/Zusammenfassung-der-Anlegerrechte.pdf erhältlich. Auf Wunsch senden wir Ihnen selbige in Papierform kostenlos zu. Sie können diese bei PROXIMUS Invest GmbH, Hohenzollernring 79–83, 50672 Köln oder bei der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Ferdinandstraße 61, 20095 Hamburg, anfordern.